Aufrufe
vor 3 Jahren

"Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad" - DGUV Information 208-055

  • Text
  • Gefaehrdung
  • Richtlinien
  • Transportrad
  • Dguv
  • Beachten
  • Personen
  • Lastenrad
Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Transport- und Lastenfahrrädern und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei soll sie dazu beitragen, sicher und unfallfrei mit dem Transport- und Lastenfahrrad umzugehen.

Anhang 5 Verkehrsregeln

Anhang 5 Verkehrsregeln für das Radfahren – Besonderheiten • Auch für radfahrende Personen gilt das Rechtsfahrgebot, dennoch dürfen linke Radwege dann benutzt werden, wenn sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen freigegeben sind. Sind Radwege und Radfahrstreifen entsprechend StVO beschildert, müssen diese benutzt werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn eine Benutzung unzumutbar wäre (z. B. bei nicht geräumten Wegen nach Schneefall). Führende von anderen Fahrrädern wie mehrspurige Lastenräder und Fahrräder/Lastenräder mit Anhänger können bei schmalen Radwegen darüber entscheiden, ob deren Benutzung zumutbar ist. • Werden Wege von gehenden und radfahrenden Personen gemeinsam benutzt, ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Radfahrerinnen und Radfahrer haben dort keinen Vorrang gegenüber zu Fuß gehenden Personen und müssen gegebenenfalls durch Klingeln rechtzeitig auf sich aufmerksam machen. In Fußgängerzonen ist das Radfahren nur dann erlaubt, wenn es durch eine entsprechende Beschilderung gestattet wird. Hierbei muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden und es gilt die vorgenannte Pflicht zur Rücksichtnahme. • Auch Sonderspuren für den Busverkehr können durch radfahrende Personen genutzt werden, wenn diese durch das Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ zur Nutzung freigegeben sind. Für das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung gelten die zuvor genannten Voraussetzungen analog. • An Ampeln wartende Fahrzeuge dürfen von radfahrenden Personen unter besonderer Vorsichtsmaßnahme und wenn ausreichend Raum vorhanden ist, rechts überholt werden. Besondere Gefahr besteht beim Losfahren der Fahrzeuge bzw. beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge, insbesondere Lkw (toter Winkel). • Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für radfahrende Personen, z. B. in Tempo-30-Zonen und in verkehrsberuhigten Bereichen. • Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, z. B. in der Dämmerung oder Dunkelheit, muss die vorgeschriebene Beleuchtung eingeschaltet werden. Entsprechende Beleuchtungseinrichtungen sind auch am Tage mitzuführen bzw. müssen vorhanden sein. 40

Literaturverzeichnis 1. Gesetze, Verordnungen Bezugsquelle: Buchhandel und Internet: z. B. www.gesetze-im-internet.de • Straßenverkehrsgesetz (StVG) • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) • Batteriegesetz (BattG) • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) • Fahrerlaubnisverordnung • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) • PSA-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/425) • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsquelle: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und unter www.dguv.de/publikationen 3. Normen/VDE-Bestimmungen Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin und VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin • DIN EN 342:2018-01 Schutzkleidung – Kleidungssysteme und Kleidungsstücke zum Schutz gegen Kälte • DIN EN 343:2017-10 - Entwurf Schutzkleidung – Schutz gegen Regen • DIN EN 1078:2014-04 Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen • DIN EN 12195-2:2001-02 Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 2: Zurrgurte aus Chemiefasern • DIN EN 15194:2018-11 Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC • DIN EN ISO 4210 Teil 1 – 9 Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder • DIN 79010:2019-03 - Entwurf Fahrräder – Transport- und Lastenfahrräder – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren für ein- und mehrspurige Fahrräder Vorschriften DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Regeln • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ • DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ Informationen • DGUV Information 208-035 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – Zustellen von Sendungen“ • DGUV Information 208-046 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung“ • DGUV Information 208-047 „Pedelec 25 - Fahrrad, Transportmittel – Elektromobilität“ • DGUV Information 208-049 „Fahrradkurierdienste – so fahren Sie sicher“ 41

Web Kiosk Velototal

© 2022 Alle Rechte bei Velototal GmbH|Münchberger Str. 5|93057 Regensburg