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"Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad" - DGUV Information 208-055

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Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Transport- und Lastenfahrrädern und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei soll sie dazu beitragen, sicher und unfallfrei mit dem Transport- und Lastenfahrrad umzugehen.

1 Anwendungsbereich

1 Anwendungsbereich Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Transport- und Lastenfahrrädern und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unter nehmer sowie Versicherte. Dabei soll sie dazu beitragen, sicher und unfallfrei mit dem Transport- und Lastenfahrrad umzugehen. Infolge der wachsenden und unterschiedlichen Anforderungen an Transport- und Lastenfahrräder, insbesondere durch den angestrebten Ausbau der E-Mobilität und die Optimierung der Zustellung auf der letzten Meile, können in dieser Information nicht alle möglichen Varianten und Entwicklungen berücksichtigt werden. 2 Begriffsbestimmungen Fahrrad Ein- oder mehrspuriges Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mittels Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. Transport- und Lastenrad Fahrrad speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen, nachfolgend Lastenrad genannt. Einspuriges Lastenrad Fahrrad, bei dem die Laufräder in einer Ebene genau hintereinander angeordnet sind. Mehrspuriges Lastenrad Fahrrad, bei dem die Laufräder in mehr als einer Ebene liegen und das mindestens zwei Achsen und drei Laufräder hat. Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung Ein Lastenrad mit elektromotorischer Tretunterstützung, auch Lastenpedelec genannt, ist ein Lastenrad mit inte griertem Elektroantrieb und gehört zur Klasse der Pedelecs. Pedelec Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Nenndauerleistung bis max. 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nur dann möglich, wenn das Pedelec zusätzlich mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet ist, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. In Europa wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet. Pedelecs fallen nicht unter den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“. 6

Begriffsbestimmungen S-Pedelec Bei einem S-Pedelec unterstützt der Motor das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 4 000 Watt. Die Motorunterstützung ist aber auf das Vierfache der Tretleistung des Radfahrenden begrenzt. Ein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen. S-Pedelecs sind nicht Gegenstand dieser Information. Leergewicht Gewicht des Lastenrads mit serienmäßiger Ausrüstung (entsprechend der Herstellerbeschreibung) im gebrauchsfertigen Zustand. Zuladung Summe aus Gewicht des Radfahrenden und Gewicht der geladenen Güter/Personen. Zulässiges Gesamtgewicht Summe aus Leergewicht plus maximale Zuladung. 3 Verwendungszweck Ein Lastenrad dient der Beförderung von Personen und dem Transport von Gütern durch Kurier-, Express-, Zustellund andere Servicedienste. 7

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