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#schoolbikers - Magazin für schulisches Radfahren — Ausgabe 1/2020

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Die AKTIONfahrRAD leistet einen tollen Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie das Radfahren an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler erfahrbar macht. Das gibt Sicherheit, Selbstvertrauen und ist ein Beitrag zur Integration. Und vor allem macht die AKTIONfahrRAD einfach Lust auf Radeln. Ihnen allen viel Spaß bei der Lektüre & bleiben Sie gesund. (Auszug aus dem Gruwort des Schirmherrn Cem Özdemir) gesund.

GRUSSWORT VON CEM

GRUSSWORT VON CEM ÖZDEMIR Cem Özdemir (Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages und Schirmherr von AKTIONfahrRAD) Eine so gefährliche Krise wie die Corona- Krise bringt keine echten Gewinnerinnen oder Gewinner hervor. Der britische Staatsmann Winston Churchill wird oft zitiert mit dem Satz „Never waste a good crisis“. Etwas freier übersetzt bedeutet das für mich, dass wir es nie versäumen sollten, aus einer Krise zu lernen und die gemachten Erfahrungen in unser weiteres Tun einfließen zu lassen. Eine Beobachtung aus der Krise und der damit verbundenen Debatte um das Konjunkturprogramm ist, dass wir in Deutschland mittlerweile anders über Mobilität diskutieren als noch vor wenigen Jahren. Im Mittelpunkt steht nicht mehr ausschließlich das Auto. Und das ist ein Gewinn für uns alle, egal ob wir mit dem Rad, zu Fuß, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Außerdem wurde nun noch deutlicher sichtbar, was einige von uns schon länger gewusst haben. Das Fahrrad ist systemrelevant. In der Corona-Krise sind viele aufs Fahrrad umgestiegen. Weil Bus- und Bahnfahren vorrübergehend weniger attraktiv schien oder als Möglichkeit das Draußensein zu genießen und dabei noch von A nach B zu kommen. Das Fahrrad hat einen wahren Boom hingelegt. Das Fahrrad hat sich für alle sichtbar emanzipiert und das muss sich auch in der Politik widerspiegeln. Die neuen Popup-Bike-Lanes, die quasi über Nacht entstandenen neuen Radwege in Berlin, in Stuttgart und anderen Städten sind für mich Symbol für das, was alles geht in Sachen Radpolitik, wenn Politik will. Die Zauberformel für mehr Radverkehr heißt: Platz & Sicherheit. Und bei beidem können wir noch besser werden. Die AKTIONfahrRAD leistet einen tollen Beitrag zur Verkehrssicherheit, indem sie das Radfahren an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler erfahrbar macht. Das gibt Sicherheit, Selbstvertrauen und ist ein Beitrag zur Integration. Und vor allem macht die AKTIONfahrRAD einfach Lust auf Radeln. Ihnen und Euch allen viel Spaß bei der Lektüre & bleibt gesund. Cem Özdemir 04

Am 28. April 2020 ist eine neue Straßenverkehrsordnung erlassen worden. Allerdings gibt es einen rechtlichen Streit über die Gültigkeit insbesondere der Bußgeldvorschriften. Die neuen Verkehrsregeln kommen allerdings zur Anwendung. NEUE VERKEHRSREGELN FÜR FAHRRADFAHRER Text: Rechtsanwalt Ulrich Fillies Nebeneinander fahren ist jetzt offiziell erlaubt. Radfahrer dürfen dabei aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Das bedeutet, dass für Autos ausreichend Platz zum Überholen bleiben muss. Radler sollten in dem Zusammenhang beachten, dass Autofahrer innerorts beim Vorbeifahren 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Bisher war das nicht so präzise festgeschrieben. Das sorgt für mehr Sicherheit für Radler, schränkt aber auch deren Optionen zum Nebeneinanderfahren ein. Neue Regeln gelten wie oben schon beschrieben auch beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern. Zu ihnen muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind zwei Meter notwendig. Bislang war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrer nach vorherigem Anhalten. Vorausgesetzt, sie sind auf einem Radfahrstreifen oder Radweg unterwegs. Zudem kann es künftig einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer geben. Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar eine noch höhere Strafe bis zu 110 Euro. Wer unerlaubt auf einem Radweg hält, muss sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Seit 28. April 2020 gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht innerorts wie außerorts strengere Ahndungen für Verstöße vor. Demnach gelten für Falschparker wesentlich höhere Bußgelder - auch Fahrverbote sollen eher verhängt werden. Nach der neuen Verordnung darf etwa auf Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand nicht mehr gehalten werden. Sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in „Flensburg“. Bisher war Halten dort bis zu drei Minuten lang erlaubt. Abschließend gibt es noch eine neue Regelung für das Mitfahren von Kindern auf Lastenrädern. Ab sofort gibt es generell keine Altersgrenze mehr für Mitfahrer auf Fahrrädern geben, die auf Personenbeförderung ausgelegt sind. Allerdings betont das Verkehrsministerium: Die Person am Lenker muss weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein. 05

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