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VeloTOTAL - Serviceheft 2020

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++ Mobilitätsverhalten in Deutschland ++ Steigende Umsätze ++ Crowdfunding und Steuern ++ Insolvent und dann? ++ Diebstahlschutz für teure Räder ++

014 schnell

014 schnell auseinandergedröselt. Am besten ist hier eine Beratungsstunde beim Steuerberater, der dir Material an die Hand gibt, mit dem du dann sicher durch den Steuerdschungel navigierst. Mach dir so wenig Arbeit wie möglich. Wenn du Gegenleistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen innerhalb eines Gegenleistung-Pakets kombinierst, wird alles ein bisschen komplexer. Der Staat hat nichts dagegen, wenn du sicherheitshalber immer von dem höheren Umsatzsteuersatz ausgehst. Wenn du dir den Aufwand ersparen willst, solltest du das vielleicht auch tun. Du kannst die Steuersätze der Leistungen und Produkte innerhalb der Pakete aber auch einzeln aufschlüsseln, wodurch am Ende mehr Geld bei dir hängen bleibt. Wenn du dir jedoch Arbeit ersparen möchtest, empfehlen wir, die Gegenleistungen einzeln anzubieten. Symbolische Gegenleistungen Für kleine ideelle Gegenleistungen, die keinem greifbaren Gegenwert zugeordnet werden können (z.B. „gutes Karma“ oder auch symbolische Gegenleistungen wie eine Dankes- Postkarte oder die Nennung im Abspann eines Films), fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Hier wird von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Zuschuss gesprochen. Die Grenze, ab wann eine symbolische Gegenleistung als wirtschaftliche Leistung zu werten ist, ist nicht immer ganz eindeutig. Ein Beispiel: Wenn viele Unterstützer im Filmabspann nacheinander genannt werden, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Wenn ein Unternehmen aber prominent mit Logo im Filmabspann genannt wird, muss mit Umsatzsteuer gerechnet werden, da dies eine Form von Werbung ist und damit einen Leistungsaustausch darstellt. Unterschiedliche Organisationsformen Auf Startnext können Projekte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und anderen Organisationsformen gestartet werden. Die Ver- steuerung ist, je nach Art der Organisationsform, immer unterschiedlich. Wir haben hier die wichtigsten Fälle zusammengestellt. Einzelunternehmer Der Staat sieht die Crowdfunding- Einnahmen als Einkommen an. Deshalb musst du sie im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung, ggf. sogar im Rahmen der Gewerbesteuer, versteuern. Für Gegenleistungen, die du an die Unterstützer verkaufst, musst du zudem Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die du im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt abführst. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch hier gilt: Für Gegenleistungen, die du an die Unterstützer verkaufst, musst du die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt weiterleiten. Die Gesellschafter müssen die anteiligen Gewinne im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH Für Gegenleistungen, die du an die Unterstützer verkaufst, musst du eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt wird. Für die Gesellschaft fallen zudem auf ihren Jahresgewinn Gewerbe- und Körperschaftssteuer an. Gemeinnützige Organisationen (Verein, gUG / gGmbH) Gemeinnützige Organisationen haben grundsätzlich 4 Tätigkeitsbereiche: 1. Ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse 2. Zweckbetrieb: Geschäftsbetrieb, der für die Erfüllung des Satzungszwecks notwendig ist (z.B. Schulungsmaßnahmen) 3. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: wird nicht durch den Satzungszweck abgedeckt 4. Vermögensverwaltung: z.B. Vermietung von Grundbesitz Im ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an. Die anderen drei Bereiche unterliegen als unternehmerische Bereiche grundsätzlich der Umsatzsteuer: Umsätze im Bereich Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung werden mit 7% und Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19% besteuert. (Es sei denn, es liegt eine Steuerbefreiung vor.) Ausnahmen von der Umsatzsteuer Kleinunternehmer Handelst du als Unternehmer und bleibt dein Jahresumsatz unter derzeit 17.500 Euro, wirst du beim Finanzamt Hinweis: Dieser Artikel berücksichtigt aktuell nur die Situation in Deutschland. In anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich, gelten andere Steuersätze und z.T. auch andere Gesetze, manches lässt sich jedoch auch dort anwenden.

als Kleinunternehmer eingestuft, und deine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Dann musst du von den Crowdfunding-Einnahmen keine Umsatzsteuer abführen und diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen. Das hat den Vorteil, dass du dir um diesen Posten gar keine Gedanken mehr machen musst – und den Nachteil, dass du dann die Umsatzsteuer deiner Ausgaben nicht steuerlich geltend machen kannst. Überlege dir also, was dir wichtig ist. Kein Unternehmer Wenn du keine nennenswerten oder dauerhaften Umsatzabsichten mit deinem Projekt verfolgst und dein Geld ansonsten mit ganz anderen Dingen verdienst, kannst du gegebenenfalls als Privatperson agieren. Die Einnahmen aus deinem Crowdfunding-Projekt werden für die Berechnung deiner Einkommensteuer mitgezählt, so du denn mit deinen gesamten Einnahmen über den Freibetrag von 8.820 Euro (Stand Juli 2017) kommst. Wenn ein Kollektiv von Journalisten ein neues Magazin gründen möchte, handeln diese im Sinne eines Unternehmens (§14 BGB). Wenn ein Student einmalig seine Weltreise dokumentieren möchte, handelt er voraussichtlich als Privatperson. Genau geregelt ist das im Einkommenssteuergesetz (EStG) § 15, Absatz 2. Wichtig: Deine Einnahmen wirken sich nicht nur auf deine Steuerpflicht aus. Behalte auch deine Freibetragsgrenzen für z.B. Kindergeld, BAföG oder deine Familienkrankenkasse im Auge! Kalkuliere die Steuern in das Crowdfunding-Budget ein Wenn deine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, dass du vor Beginn der Kampagne die Umsatzsteuer – und/oder die Einkommensteuer, wenn du dir das Geld privat auszahlen lässt – für die einzelnen Gegenleistungen mit einkalkulierst. Das wirkt sich auf die Preise der Gegenleistungen und das Fundingziel aus. Der Monat, in dem du das Geld dann aus deiner Crowdfunding-Kampagne ausgezahlt bekommst (also nicht erst, wenn du die Leistung erbracht hast), ist für die Berechnung der verschiedenen Steuerarten relevant. UNTERSTÜTZUNG MIT EINEM FREIEN BETRAG Wenn jemand dein Projekt mit einem freien Betrag unterstützt, bekommt er dafür keine Gegenleistung. Für Organisationen Für freie Unterstützungen von Privatpersonen an Organisationen fällt meist keine Umsatzsteuer an. Hier wird von einem nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss gesprochen. Diese Gelder werden dennoch als Betriebseinnahme gewertet und können zur Abführung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer führen. Je Privatperson kannst du hier 20.000 Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren schenkungssteuerfrei entgegennehmen. Wenn die freie Unterstützung von einer anderen Organisation gemacht wird, gehen die Finanzämter in der Regel von einem Leistungsaustausch aus, und du solltest für die Einnahme daher lieber eine Umsatzsteuer ausweisen. Für Privatpersonen Bei Privatpersonen (ErbStG §7) liegt der Freibetrag einer Schenkung hierfür bei 20.000 Euro (ErbStG §16) pro Unterstützer innerhalb von 10 Jahren, danach fällt eine Schenkungssteuer an. Für den freien Betrag wird in der Regel keine Rechnung ausgestellt. Wenn der Unterstützer eine Rechnung anfordert, so solltest du sie entsprechend deiner Umsatzsteuer-Situation ausstellen. FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN Unterstützung mit einer Spende Wenn ein Unterstützer dein Projekt mit einem freien Betrag unterstützt und deine Organisation gemeinnützig ist, spricht man von einer Spende. Damit deine Organisation eine Spende entgegennehmen kann, muss sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und einen Freistellungsbescheid besitzen. In diesem Fall fällt für erhaltene Spenden keine Umsatzsteuer an. Eine Crowdfunding-Unterstützung wird dann aber nur als Spende anerkannt, wenn du keine echte Gegenleistung dafür gibst. Die Körperschaftssteuer fällt nur an, wenn die Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Grenze von derzeit 35.000 Euro (Deutschland) im Jahr übersteigen. Hinweis: Dieser Artikel stellt lediglich eine Zusammenfassung ungeprüfter Informationen Dritter zur ersten Orientierung dar, kann aber nicht als steuerliche Beratung gewertet werden bzw. auch eine solche nicht ersetzen. Der Artikel wurde mit Unterstützung der Steuerkanzlei Skala & Partner erstellt.

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