Aufrufe
vor 3 Jahren

VeloTOTAL - Serviceheft 2020

  • Text
  • Wertgarantie
  • Credit
  • Teambank
  • Bidex
  • Mobilitaet
  • Umsatz
  • Crowdfunding
  • Diebstahl
  • Diebstahlschutz
  • Insolvenz
  • Schulen
  • Markt
  • Dekra
  • Gegenleistungen
  • Arbeitnehmer
  • Leasing
  • Unternehmen
  • Deutschland
  • Umsatzsteuer
  • Fahrrad
++ Mobilitätsverhalten in Deutschland ++ Steigende Umsätze ++ Crowdfunding und Steuern ++ Insolvent und dann? ++ Diebstahlschutz für teure Räder ++

018 LEASING UND SHARING:

018 LEASING UND SHARING: Bilder: Bike&Co GETEILTES RAD – DOPPELTER ERTRAG TEXT: ANDREAS BURKERT Das Fahrrad erobert den Leasingmarkt. Ein Geschäftsmodell, bei dem es bisher nur Gewinner gibt. Wer ein Dienstrad in Anspruch nimmt, versteuert weniger Einkommen, der Gewinn der Unternehmen steigt. Vor allem aber profitieren Fahrradhersteller, die ihre hochwertigen Bikes problemlos in den Markt bringen können, wie auch Leasing- Dienstleister, die derzeit von enormen Zuwachsraten leben. Wie sehr der Markt abhebt, zeigt unsere Recherche.

Wenn Andreas Scheuer sich auf einem Herrenrad ablichten lässt, dann führt er was im Schilde. Und wenn der Bundesverkehrsminister dann auch noch samt Personenschützer die letzten Kilometer bis zum nationalen Radverkehrskongress in Dresden auf Mieträdern zurücklegt, dann ist die Fahrradmobilität in Deutschland zumindest medienwirksam angekommen. Ein Blick auf die sogenannte Wegebilanz, die das Bundesverkehrsministerium BMWi vor kurzem herausgegeben hat und die der Redaktion vorliegt, offenbart, dass der Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Strecken bundesweit erst elf Prozent beträgt. Das ist zwar ein Prozentpunkt mehr als noch vor zehn Jahren und soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung bis 2020 auf 15 Prozent steigen. Doch die Niederlande beispielsweise vermelden bereits heute schon 27 Prozent. Ungeachtet der Versprechungen Scheuers, bis Pfingsten weitere Maßnahmen und eine Novelle der Straßenverkehrsordnung zu präsentieren, erlebt die Fahrradmobilität seit wenigen Jahren einen regelrechten Hype, der sich mit dem Erlass der obersten Finanzbehörden beschlossene steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern, auch im Falle der Gehaltsumwandlung, noch weiter verstärkt. „Der Markt nimmt derzeit an Fahrt auf“, teilt uns Lutz €€ AUF SO VIEL ARBEITSLOHN VERZICHTET DER MITARBEITER Wie sehr ein Arbeitnehmer, der auf 40 Euro Brutto seines Arbeitslohns verzichtet, profitiert, hat Georg Bauhuber von Ecovis vorgerechnet. „Weil die Finanzverwaltung die Radüberlassung nicht schlechter stellt als die Überlassung eines Elektro-Autos, ist der geldwerte Vorteil für Fahrradüberlassungen an Arbeitnehmer zwischen 2019 und 2022 nur noch mit der halben unverbindlichen Preisempfehlung zu ermitteln“. Aus Sicht des Arbeitgebers ist diese Variante etwas günstiger, „da der Arbeitnehmer über den Lohnverzicht das Fahrrad ja teilweise mitfinanziert“, fasst Bauhuber zusammen. Der Mitarbeiter verzichtet monatlich zwar auf 40 Euro. „Über die Leasingdauer von drei Jahren sind das immerhin 1.440 Euro. Doch dafür bekommt er ein neues E-Bike im Wert von 3570 Euro, das er nach drei Jahren wieder abgeben kann“. Dahlhues im Gespräch mit. Dahlhues ist Geschäftsführer der Radelnde Mitarbeiter, einer Marke der Münsteraner Purobike GmbH. Die Attraktivität wie auch die technischen Fortschritte moderner E-Bikes und Pedelecs mögen dabei einige Argumente für das enorme Interesse am Leasing hochwertiger E-Fahrräder sein. Ein wesentlicher Treiber der Entwicklung aber ist auch die im vergangenen Jahr beschlossene Jahressteuergesetzgebung, mit der ab 2019 umweltfreundliche Mobilität im Dienstfahrzeugsektor gefördert werden soll. STEUERBEFREITES DIENSTRAD Wer auf dem täglichen Arbeitsweg das Fahrrad nutzt, kann dies nun steuerlich nutzen und die Fahrten ähnlich abrechnen wie ein Arbeitnehmer, der mit dem Automobil vorfährt. Der Weg zur Arbeit kann also pauschal mit 0,30 Cent/km in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein weiterer unschätzbare Vorteil: Es gilt auch dann eine Steuerbefreiung, wenn der Arbeitgeber das Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ zur Verfügung stellt. So steht es in der Neufassung des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Nr. 37 EstG). Und weil diese Regelung auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende gilt, entwickelt sich auch der Markt für Lastenräder dementsprechend lukrativ, wie uns Dahlhues erzählt. Wohl wissend, dass in den Städten künftig mehr Lasten per Lastenrad transportiert werden sollen. Der Wunsch des BMWi: Bis zu 20 % des Lieferverkehrs sollen künftig auf der letzten Meile – also vom Verteilzentrum bis zum Kunden - per Rad abgewickelt werden. Wem das als Fahrradhändler bewusst wird, der kann gezielt diese Kundengruppe ansprechen. Wie sehr der Markt mit dem Fahrrad-Leasing noch Potenziale

Web Kiosk Velototal

© 2022 Alle Rechte bei Velototal GmbH|Münchberger Str. 5|93057 Regensburg