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"Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad" - DGUV Information 208-055

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Diese DGUV Information gibt Hinweise für die Auswahl, den Einsatz sowie den Umgang mit Transport- und Lastenfahrrädern und unterstützt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei soll sie dazu beitragen, sicher und unfallfrei mit dem Transport- und Lastenfahrrad umzugehen.

6 Zusätzliche

6 Zusätzliche Ausstattung 6.1 Typbedingte Ausstattung Aus den im Abschnitt 5 genannten Unterscheidungsmerkmalen können sich nachfolgende sogenannte typbedingte Ausstattungsmöglichkeiten ergeben: Ständer Ständer dienen dem sicheren Abstellen von Lastenrädern. Bei mehrspurigen Lastenrädern kann darauf verzichtet werden, hier ist jedoch eine geeignete Feststellbremse unabdingbar. In der Praxis finden verschiedene Arten von Ständern Anwendung. Grundsätzlich gilt, je ausladender der Zweibeinständer ist, desto größer ist die Standsicherheit des Lastenrads. An Bordsteinkanten und großen Bodenunebenheiten oder bei Fahrten quer zum Gefälle und gleichzeitiger starker Seitenlage kann es zum Aufsetzen des Ständers kommen. Abb. 17 Zweibeinständer (mittig) Abb. 18 Zweibeinständer (vorn) Feststellbremse Feststellbremsen verhindern für die Dauer des Abstellens das Wegrollen des Lastenrades. Akku Der Akku ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie, mit der u. a. der Elektromotor angetrieben wird. gelöst Rückspiegel Rückspiegel erleichtern den Blick auf den rückwärtigen Verkehr, da sich die Radfahrerin oder der Radfahrer nicht nach hinten drehen muss und trägt damit dazu bei, die Fahrspur sicher zu halten (siehe auch Abschnitt 4.1 Vorgeschriebene Ausstattung). Wenn der Spiegel über die Breite des Lenkers hinausragt, erhöht sich die Gefahr von Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern und Hindernissen. Fahrtrichtungsanzeiger Fahrtrichtungsanzeiger können der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Sie sind nur an mehrspurigen Lastenrädern oder Lastenrädern mit einem Aufbau, der das Handzeichen des Radfahrenden ganz oder teilweise verdeckt, zulässig. Die Blinker müssen nach den Regelungen Nr. 50 und 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) genehmigt und angebaut sein. Abb. 19 arretiert Feststellbremse (gelöst/arretiert) 16

Zusätzliche Ausstattung 6.2 Empfehlenswerte Zusatzausstattung Neben der vorgeschriebenen Ausstattung und der typenbedingten Ausstattung sind folgende Zusatzausstattungen empfehlenswert: Lenkergriffe Lenkergriffe dienen dem sicheren Halten und Lenken des Lastenrades und decken als Schutz vor Verletzungen die Lenkerenden ab. Ketten-/Riemenschutz Der Ketten-/Riemenschutz verhindert, dass die Kleidung in den Antrieb gezogen bzw. beschmutzt wird. Radschützer Radschützer fangen Schmutz und Wasser ab und schützen die Kleidung. Schaltung Die Schaltung ermöglicht eine individuelle Kraftübertragung, die Anpassung an die topographischen Gegebenheiten sowie an die zu befördernde Last und erleichtert das Fahren. Fahrradschloss Fahrradschlösser sichern das Lastenrad gegen Diebstahl und unbefugtes Benutzen. Standlicht Standlichter verbessern die eigene Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmende und damit die Sicherheit im Straßenverkehr. Lenkergriffe Schaltung Standlicht (hinten) Radschützer Standlicht (vorn) Kettenschutz Radschützer Abb. 20 Empfohlene Zusatz-Ausstattung des Lastenrades 17

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