Personenbeförderung verursacht werden können sowie das unkontrollierte Aufstehen insbesondere jüngerer Kinder während der Fahrt. Bei der Beförderung von Kindern wird dringend empfohlen, dass jedes Kind durch einen Helm geschützt ist. Es wird nachdrücklich empfohlen, Kinder erst dann zu befördern, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten. Aufgrund von Fahrbahnunebenheiten oder starken Bremsungen kann es, insbesondere bei nicht geeigneten Sitzen, zu Verletzungen des Kindes kommen. Daher sollten Kinder nicht vor Vollendung des neunten Lebensmonats mit dem Lastenrad befördert werden, wobei die individuelle Entwicklung maßgeblich zu beachten ist. 13.3 Zusätzliche Anforderungen an die Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern In Fahrradanhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von einer mindestens 16 Jahre alten Person befördert werden. Für die Beförderung eines behinderten Kindes entfällt die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr. Achten Sie darauf, dass die Hände und Füße der Kinder nicht in die Speichen oder andere bewegte Teile geraten können. 32
Anhang 1 Muster-Betriebsanweisung für den Umgang mit Lastenfahrrädern Unternehmen: Abteilung / Bereich: Arbeitsplatz / Tätigkeit: Betriebsanweisung für den Umgang mit Lastenfahrrädern Datum: Unterschrift: 1. Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit Lastenfahrrädern. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt • Unsachgemäßes Benutzen • Defekte Lastenfahrräder • Überladene Lastenfahrräder • Anstoßen an Hindernissen • Zusammenstoßen mit anderen Verkehrsteilnehmern 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln • Benutzung nur durch unterwiesene Personen (Theorie und Praxis) • Betriebsanleitung des Herstellers beachten • Fahrrad vor der Benutzung auf erkennbare Mängel prüfen (Funktions- und Sichtprüfung). • Fahrrad nur in verkehrssicherem und betriebssicherem Zustand benutzen • Maximal zulässiges Zuladungsgewicht; die max. Zuladung beträgt ….kg • Fahrrad auf individuelle Körpermaße einstellen • Beim Anfahren und bergauf möglichst kleinen Gang benutzen • Straßenverkehrsregeln beachten • Nicht im toten Winkel von Fahrzeugen fahren /aufhalten • Während der Fahrt keine Sendungen sortieren • Auf Bodenunebenheiten und Hindernisse achten • Fahrweise den Wege- und Witterungsverhältnissen anpassen • Radwege benutzen, keine Gehwege befahren • Fahrrad immer sicher abstellen (z. B. Feststellbremse aktivieren) 4. Verhalten bei Störungen Bei Mängeln, bei denen die Verkehrssicherheit oder die Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, ist das Lastenrad nicht mehr zu benutzen. Die aufgetretenen Mängel sind zu beseitigen. Mängel der zuständigen Stelle melden 5. Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe • Betroffene aus dem Gefahrenbereich bergen • Notruf über 112 absetzen, soweit erforderlich • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten • Selbstschutz beachten • Verletzte betreuen • Unfall intern melden an …. 6. Instandhaltung, Entsorgung Die Instandhaltung ist von sachkundigen Personen durchzuführen. Die Instandhaltung erfolgt durch: … Gesundheitliche Folgen: Gefahr von Verletzungen. 7. Folgen der Nichtbeachtung Diese Muster-Betriebsanweisung ist an betrieblichen Verhältnisse und Gegebenheiten anzupassen. 33
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